Ihre Kanzlei für ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung – Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte und Steuerrechtsexperten unter einem Dach – für eine ganzheitliche Beratung, die juristische Präzision und steuerliche Expertise nahtlos miteinander verbindet. Wir stehen für maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich einwandfrei und steuerlich optimal gestaltet sind.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge – Ganzheitliche Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht

Die Regelung der Unternehmensnachfolge zählt zu den bedeutendsten Herausforderungen für Unternehmer – strategisch, wirtschaftlich, rechtlich und emotional. Die vorausschauende Unternehmensnachfolgeplanung erfordert eine umfassende rechtliche und steuerliche Analyse. Die Übertragung eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen – sei es zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) oder im Erbfall – berührt komplexe Schnittstellen zwischen Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen. Diese steuerlichen Privilegien ermöglichen es, Unternehmen oder Gesellschaftsanteile unter bestimmten Voraussetzungen mit erheblich reduzierter Steuerbelastung zu übertragen. Allerdings sind die Voraussetzungen streng: Die Unternehmensstruktur muss den Begünstigungsvorschriften entsprechen (insbesondere wenig schädliches, nicht für den Unternehmenszweck benötigtes Verwaltungsvermögen), eine bestimmte Mitarbeiterstärke muss beibehalten und der Betrieb auf bestimmte Zeit weitergeführt werden.

Auch einkommensteuerliche Risiken sind zu beachten: Eine fehlerhafte Gestaltung der Unternehmensnachfolge – insbesondere durch ein unzureichend abgestimmtes Testament – kann zur Aufdeckung stiller Reserven führen, was erhebliche Steuerforderungen zur Folge haben kann. Bei wertvollen Unternehmen kann dies existenzbedrohend sein.

Zudem ist die Rechtsform des Unternehmens von entscheidender Bedeutung für die steuerliche Behandlung. Die Wahl zwischen GmbH, GmbH & Co. KG oder Einzelunternehmen kann maßgeblich darüber entscheiden, ob steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Gegebenenfalls ist vor der Unternehmensnachfolge ein Rechtsformwechsel in Erwägung zu ziehen.

Unsere auf das Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge, Vermögensübertragung und Testamentsgestaltung. In unseren Kanzleistandort in München entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen tragfähige, steuerlich optimierte und rechtssichere Lösungen – für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen.

Unsere Expertise im Bereich Unternehmensnachfolge

Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung beginnt lange vor der tatsächlichen Übergabe. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Lebenswerk zu sichern und zugleich die Weichen für eine nachhaltige Zukunft Ihres Unternehmens zu stellen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

1. Nachfolgeplanung & Strategieberatung

  • Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangssituation;
  • Prüfung der Unternehmensstruktur im Hinblick auf Nachfolgefähigkeit;
  • Entwicklung maßgeschneiderter Nachfolgestrategien (familienintern / extern / Management Buy-out / Verkauf).

2. Rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

  • Entwurf und Umsetzung von Übergabeverträgen, Schenkungsverträgen und Kaufverträgen;
  • Umstrukturierungen im Vorfeld der Nachfolge (z. B. Holdingstruktur, Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel);
  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Nachfolgeklauseln;
  • Testamentsgestaltung und Erbfolgeregelung für Unternehmer.

3. Steuerliche Optimierung der Unternehmensübertragung

  • Steuerliche Begleitung bei Schenkung oder Vererbung (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer);
  • Nutzung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen (z. B. § 13a/b ErbStG);
  • Bewertung des Unternehmens nach steuerlichen und erbschaftsteuerlichen Grundsätzen;
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen.

4. Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A)

  • Due Diligence Prüfung und steuerliche Bewertung;
  • Vertragsverhandlungen und rechtliche Gestaltung der Transaktion;
  • Absicherung der Interessen von Verkäufer oder Käufer.

5. Mediation und Konfliktvermeidung

  • Nachfolgeprozesse sind häufig mit familiären Spannungen verbunden
  • Wir begleiten auch als neutrale Moderatoren und entwickeln tragfähige Lösungen für alle Beteiligten

Warum wir? – Ihr Vorteil durch interdisziplinäre Beratung

Unsere Mandanten profitieren von unserer interdisziplinären Kompetenz im rechtlichen und steuerlichen Bereich. Durch diese Kombination garantieren wir eine rechtssichere und steuerlich optimierte Nachfolgelösung – aus einer Hand. Dabei stehen Ihre unternehmerischen und familiären Ziele stets im Mittelpunkt.

  • Spezialisierte Expertise: Langjährige Erfahrung in der Gestaltung komplexer Nachfolgemodelle;
  • Vertraulichkeit und Diskretion: Wir behandeln Ihre Anliegen mit höchster Sensibilität;
  • Individuelle Lösungen: Keine Standardkonzepte, sondern passgenaue Strategien.

Warten Sie nicht auf den „richtigen Moment“ – denn der beste Zeitpunkt für die Nachfolgeplanung ist jetzt. Wir beraten Sie diskret, vorausschauend und mit Weitblick. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Beratern.

FAQ – Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

1. Was ist Unternehmensnachfolge?

aDie Unternehmensnachfolge bezeichnet den geplanten Übergang eines Unternehmens auf eine andere Person – etwa durch Vererbung, Schenkung oder Verkauf. Sie betrifft rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte.

2. Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

aIdealerweise 3–5 Jahre vor der geplanten Übergabe. Frühzeitige Planung bietet steuerliche Vorteile und vermeidet familiäre oder gesellschaftsrechtliche Konflikte.

3. Ist eine Nachfolge auch ohne familiären Nachfolger möglich?

aJa. Auch externe Nachfolgelösungen wie Verkauf, Management Buy Out (MBO) oder die Übertragung an eine Stiftung sind möglich und häufig sinnvoll.

4. Was kostet die Nachfolgeberatung?

aDie Kosten richten sich nach dem Aufwand und Umfang des Projekts. In einem Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und machen Ihnen ein transparentes Angebot.

Ihre Anliegen verdienen klare Antworten. Lassen Sie uns darüber sprechen.

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